"Periodische Blitzschutzkontrolle"

Wann wurde Ihr Blitzschutzsystem das letzte Mal kontrolliert?

Wichtige Info für alle Hauseigentümer mit freiwilligen Blitzschutzsystemen:

 

Im Kanton Zürich entfällt seit 2015 die "Periodische Kontrolle" durch die GVZ Blitzschutzaufseher.

Trotzdem müssen freiwillige Blitzschutzsysteme mindestens alle 10 Jahre kontrolliert werden!

 

Blitzschutzsysteme müssen mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der electrosuisse überprüft werden. Das Blitzschutzsystem muss jederzeit betriebsbereit sein (Ziffer 4 bzw. 5 der VKF Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»).

Die Organisation der periodischen Prüfung und der Instandhaltung des Blitzschutzsystems liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft (Schweizer Norm «Blitzschutzsysteme» SN414022, Ziffer 12.1).



Hinweis: Kontrollen durch Fachpersonen ohne VKF-Zertifikat werden offiziell nicht anerkannt!
(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

 

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, führen auf Wunsch die Kontrolle direkt aus oder senden Ihnen eine Offerte.



Wie funktioniert die Periodische Kontrolle "Blitzschutzsysteme":

 

Bei der Kontrolle überprüfen wir die äusseren sichtbaren Teile des Blitzschutzsystems inkl. Erdungen, und messen die Erdwiderstandswerte. Daraus wird ein Gesamtprotokoll erstellt.


Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis und beinhaltet alle oben aufgeführten Leistungen inkl. Fahrkosten. Die Preisbildung ist abhängig von der Anzahl zu messender Ableitungen/Erdungen.

 

Wir senden Ihnen auf Anfrage auch gerne eine kostenlose Offerte!

 

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • Terminierung nach Absprache mit dem Kunden
  • Aufnahme der Blitzschutzanlage vor Ort (Vorbereitung: Katasterplan und google-map-Ansicht)
  • Lösen aller verschraubter Ableitungen von der Erdung an der Messtrennstelle
  • Erdwiderstandsmessung jedes einzelnen Erders (3-Punkt-Messung)
  • Fotonachweis für den Kontrollbericht
  • Kontrolle aller Verbindungen zwischen Fangleiter (Dach) und Erdung
  • Prüfen des Schutzwinkels (befinden sich Bauteile evtl. im Schutzwinkel anderer Bauteile)
  • Drohneneinsatz zur Kontrolle der Fangleitungen und deren Verbindungen auf dem Dach
  • Erstellen des Prüfberichts mit Fotos, Lageplan und Messwerten
  • Zustellen Kontrollbericht an den Kunden und an die Brandschutzbehörde

 


Zusatzleistungen, falls Mängel festgestellt werden:

  • Auflistung der Mängel inkl. Fotos
  • Behebungsmöglichkeiten
  • Empfehlungen (keine Pflicht) zur Optimierung des Blitzschutzsystems nach aktuellen Blitzschutzregeln






Beispiele von «Blitzableitern» mit Messtrennstellen für die Erdwiderstandsmessungen


Beispiel künstlicher «Blitzableiter» an der Fassade.

 

Bild links: Originalzustand.

 

Bild rechts:  nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.


 

Beispiel «natürlicher Blitzableiter» über ein Fallrohr Dachentwässerung an der Fassade.

 

Bild links: Originalzustand.

 

Bild rechts: nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.




Warum Blitzschutz?

 

Der Klimawandel lässt es häufiger blitzen!
Mittlerweile wird jeder 5. Feuerschaden im Kanton Zürich durch einen Blitzeinschlag verursacht.

  • Bis zu 10'000 Blitzschläge pro Jahr im Kanton Zürich
  • 10 Millionen Volt pro Blitzschlag
  • Temperaturen bis 30’000° C

Vorschriftsmässig erstellte und gut gewartete Blitzschutzsysteme verhindern zwar keine Einschläge,
aber sie leiten den Blitzstrom in den Boden ab und schützen wirkungsvoll vor Sach-und Personenschäden.

Blitzschutzsysteme bieten für Menschen, Tiere und Gebäude einen effektiven Schutz!

 

Was für Gebäude kontrollieren wir?

Es wird unterschieden zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Blitzschutzsystemen.
Die vorgeschriebenen Anlagen kontrolliert der GVZ-Blitzschutzaufseher.


Wir kontrollieren die freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme wie z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser (ohne Hochhäuser).
Bei diesen Anlagen ist die Eigentümerschaft verpflichtet, ihr System ebenfalls alle 10 Jahre durch eine zertifizierte Fachperson
«Äusserer Blitzschutz VKF» kontrollieren zu lassen und die Kosten dafür zu tragen.

 

Schützt ein Blitzschutzsystem auf einem benachbarten Gebäude auch mich?

Nein. In der Regel sind Nachbargebäude dadurch nicht geschützt.

 

Was geht an einem Blitzschutzsystem im Laufe der Jahre typischerweise kaputt?

Das Dach ist eines der am stärksten beanspruchten Bauteile schlechthin, das Blitzschutzsystem eingeschlossen.
Defekte können etwa bei mechanischen Verbindungen, Befestigungen und Korrosion bei Erdungssystemen im Erdreich wie
Tiefen-, Stab- oder Banderder vorkommen. Schäden entstehen z.B. auch bei Baggerarbeiten im Garten.

 

Was umfasst unsere Prüfung?

Zur Prüfung gehören Sichtkontrollen der Fang- und Ableitungen (Faradayscher Käfig) sowie Schlaufen- und Widerstandsmessungen
bei Erdanschlüssen. Mit entsprechenden Messgeräten kann der Erdwiderstand ermittelt werden. Je geringer der Widerstand,
desto besser wird der Blitzstrom in die Erde geleitet.


Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Prüfbericht erstellt. Dieses Protokoll leiten wir direkt dem zuständigen GVZ-Blitzschutzaufseher weiter.

 


Häufig gestellte Fragen:

 

Warum müssen auch freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme kontrolliert werden?

Auch wenn das Blitzschutzsystem an Ihrem Gebäude freiwillig ist, so gelten nach der Installation
des Blitzschutzsystems die gleichen Auflagen wie bei Gebäuden mit einer Blitzschutzpflicht.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie die Option haben, das Blitzschutzsystem auch
wieder rückzubauen.

Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie sind Anlageeigentümer dafür verantwortlich, dass das
Blitzschutzsystem bestimmungsgemäss instandgehalten und jederzeit betriebsbereit ist.
(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

 

Der Kontrollzyklus wird auf der Website der GVZ und auf den Websites der Gemeinden im
betreffenden Jahr publiziert. Die Gemeinden sind jedoch für die Kontrollen nicht zuständig,
sondern nur für die Publikation.

 

Gibt es weitere wichtige Gründe für die Kontrollen?

 

Die Kontrollen finden nur alle 10 Jahre statt. Zwischenzeitlich durchgeführte Sanierungen,
Erweiterungen oder Nachrüstungen, z.B. Dachflächenfenster, Abstursicherungen etc.
müssen in das Blitzschutzsystem integriert werden. Sie werden aber teilweise einfach vergessen,
dies betrifft ebenfalls die Installation von Kollektoren auf dem Dach. Anlässlich der periodischen
Kontrollen können diese Fehler festgestellt werden.

 

Was kann an einem Blitzschutzsystem im Laufe der Jahre kaputt gehen?

 

Die Fangleitungen auf dem Dach, wie auch die Ableitungen an der Fassade, sind allen Witterungseinflüssen
ausgesetzt. Scheelasten, heftige Stürme und Hagelschlag belasten die mechanischen Verbindungen.
Auch die Korrosion, gerade von älteren Bauteilen oder Lötverbindungen, beanprucht die Bauteile des
Blitzschutzsystems.

 

Eines der drei Hauptbestandteile eines äusseren Blitzschutzsystems ist die Erdung. Die Erdung ist besonders
wichtig! Hier können Defekte entstehen, beispielsweise durch Baggerarbeiten, Erstellen neuer Zugangswege
/Plätze oder durch den Ersatz der alten metallischen Wasserzuleitung durch Kunststoffleitungen.

 

Schützen hohe Bäume oder ein Blitzschutzsystem auf einem benachbarten Dach auch mich?

 

Beides kann mit "Nein" beantwortet werden. Das alte Sprichwort «Buchen sollst Du suchen, Eichen soll man weichen»
trifft ebenso nicht zu. Bäume aller Art bieten weder einen Schutz für Mensch und Tier, noch für Gebäude.

 

Die Gewalt von Blitzen

 

in den Gewittermonaten Mai bis September finden ca. 95% aller Blitze des ganzen Jahres statt.
Die Energie eines Blitzes ist in weniger als einer Tausendstelsekunde wirksam. Dabei entstehen Stromstärken
von über 1 Million Volt und Temperaturen bis 30'000 Grad.

 

Blitzschutzsysteme an Gebäuden leiten bei einem Einschlag den Blitzstrom gefahrlos zur Erde ab.
Das vermeidet Brände und Gebäudeschäden und schützt die Personen im Gebäude.

 

Voraussetzung:  das Blitzschutzsystem ist funktionstüchtig!


 

Dachanalyse Blitzschutz GmbH

Lindenstrasse 11
8604 Volketswil

 

 

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