Ist im Werkvertrag die Norm SIA 118 vereinbart, endet im Normalfall nach 5 Jahren die Möglichkeit
für den Eigentümer Mängel zu rügen (Verdeckte Mängel Haftung). Immer öfter werden bei Flachdachbauten
vom ausführenden Unternehmer auch Garantiefristen von 10 Jahren verlangt. Bei Flachdachkonstruktionen
lohnt es sich jedoch, vor Ablauf der Garantiefrist mindestens eine visuelle Kontrolle durchführen zu lassen.
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