Das Erstellen neuer Blitzschutzsysteme oder Erweitern bestehender Anlagen erfordert ein genaues Konzept.
Ein Blitzschutzsystem muss geplant werden. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme (z.B. Wohnbauten) oder
blitzschutzpflichtigen Gebäuden.
Bei Neubauten, Umbauten oder Sanierungen mit bestehenden Baubewilligungen der zuständigen Gemeinden, sind die entsprechenden Anforderungen unter den feuerpolizeilichen Auflagen
aufgeführt. Zudem sind die Blitzschutzsysteme in 3 verschiedene Klassen unterteilt, mit unterschiedlichen Anforderungen an die Ausführung.
Unsere Leistungen: