Warum müssen auch freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme kontrolliert werden?
Auch wenn das Blitzschutzsystem an Ihrem Gebäude freiwillig ist, so gelten nach der Installation
des Blitzschutzsystems die gleichen Auflagen wie bei Gebäuden mit einer Blitzschutzpflicht.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie die Option haben, das Blitzschutzsystem auch
wieder rückzubauen.
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie sind Anlageeigentümer dafür verantwortlich, dass das
Blitzschutzsystem bestimmungsgemäss instandgehalten und jederzeit betriebsbereit ist.
(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
Der Kontrollzyklus wird auf der Website der GVZ und auf den Websites der Gemeinden im
betreffenden Jahr publiziert. Die Gemeinden sind jedoch für die Kontrollen nicht zuständig,
sondern nur für die Publikation.
Gibt es weitere wichtige Gründe für die Kontrollen?
Die Kontrollen finden nur alle 10 Jahre statt. Zwischenzeitlich durchgeführte Sanierungen,
Erweiterungen oder Nachrüstungen, z.B. Dachflächenfenster, Abstursicherungen etc.
müssen in das Blitzschutzsystem integriert werden. Sie werden aber teilweise einfach vergessen,
dies betrifft ebenfalls die Installation von Kollektoren auf dem Dach. Anlässlich der periodischen
Kontrollen können diese Fehler festgestellt werden.
Was kann an einem Blitzschutzsystem im Laufe der Jahre kaputt gehen?
Die Fangleitungen auf dem Dach, wie auch die Ableitungen an der Fassade, sind allen Witterungseinflüssen
ausgesetzt. Scheelasten, heftige Stürme und Hagelschlag belasten die mechanischen Verbindungen.
Auch die Korrosion, gerade von älteren Bauteilen oder Lötverbindungen, beanprucht die Bauteile des
Blitzschutzsystems.
Eines der drei Hauptbestandteile eines äusseren Blitzschutzsystems ist die Erdung. Die Erdung ist besonders
wichtig! Hier können Defekte entstehen, beispielsweise durch Baggerarbeiten, Erstellen neuer Zugangswege
/Plätze oder durch den Ersatz der alten metallischen Wasserzuleitung durch Kunststoffleitungen.
Schützen hohe Bäume oder ein Blitzschutzsystem auf einem benachbarten Dach auch mich?
Beides kann mit "Nein" beantwortet werden. Das alte Sprichwort «Buchen sollst Du suchen, Eichen soll man weichen»
trifft ebenso nicht zu. Bäume aller Art bieten weder einen Schutz für Mensch und Tier, noch für Gebäude.
Die Gewalt von Blitzen
in den Gewittermonaten Mai bis September finden ca. 95% aller Blitze des ganzen Jahres statt.
Die Energie eines Blitzes ist in weniger als einer Tausendstelsekunde wirksam. Dabei entstehen Stromstärken
von über 1 Million Volt und Temperaturen bis 30'000 Grad.
Blitzschutzsysteme an Gebäuden leiten bei einem Einschlag den Blitzstrom gefahrlos zur Erde ab.
Das vermeidet Brände und Gebäudeschäden und schützt die Personen im Gebäude.
Voraussetzung: das Blitzschutzsystem ist funktionstüchtig!