Blitzschutzanlagen sind von Gesetzes wegen Pflicht bei:
Quelle: Gebäudeversicherung Zürich
Obwohl das Gesetz für die meisten privaten Wohnbauten keinen Blitzschutz vorsieht, ist diese Form von Vorbeugen aber mehr als sinnvoll. Erfahren Sie, wie private Wohneigentümer bei der Errichtung von Blitzschutzanlagen unterstützt werden und wie solche Systeme funktionieren.
Moderne Blitzschutzanlagen bieten grösstmöglichen Schutz, weil sie den Blitz aussen am Gebäude ableiten. Voraussetzung ist aber, dass Blitzschutzsysteme fachgerecht installiert und gewartet werden.
Im Grundsatz werden einschlagende Blitze über die äussere Gebäudehülle ins Erdreich abgeleitet, wo sie neutralisiert werden. Eine Blitzschutzanlage besteht aus:
Wichtig: Überspannungen entstehen nicht nur durch direkte Treffer, sondern auch durch Blitzschläge in der Umgebung:
Wird zum Beispiel eine bis zu 2000 Meter entfernte Stromleitung getroffen, können elektrische Spannungen bis ins Haus vordringen. Als Folge davon können Elektronikkomponenten zerstört und im Extremfall sogar Brände oder Explosionen ausgelöst werden.
Bei Neubauten wird die Erdung in der Regel ins Fundament eingelegt. Um später Kosten zu sparen, lassen sich gleichzeitig auch die Anschlusspunkte für die Ableitungen verlegen. Die Installation einer Blitzschutzanlage ist aber auch bei bestehenden Bauten möglich.
Die Installationskosten für eine Blitzschutzanlage sind von Form und Grösse des Gebäudes sowie von den verwendeten Baumaterialien abhängig. Eine Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus kostet ca. 1 bis 2% des Gebäudeversicherungswertes.
Blitzschutzanlagen sind landesweit genormt. Da feuerpolizeiliche Belange aber in die Zuständigkeit der Kantone fallen, können in einzelnen Kantonen geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen geltend gemacht werden. So akzeptiert die GVB als sogenanntes Fangsystem (Ab- und Fangleitungen sowie Erdungsanlage) ausschliesslich Maschennetze (verbundenes, äusseres Blitzschutzsystem), da dies die effizienteste Variante des Blitzschutzes ist. Die Prüfung von Alternativkonzepten ist gemäss Angabe GVB jedoch möglich.
Eine fachgerecht installierte und kontrollierte Blitzschutzanlage benötigt kaum Unterhalt. Es ist von der GVZ als Pflicht vorgegeben, die Anlage alle 10 Jahre und immer nach einem Blitzschlag kontrollieren zu lassen. Achtung: Diese Kontrollen dürfen nur von einer Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF durchgeführt werden!
Periodische Kontrolle alle 10 Jahre!
Die Anlageeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss instand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind (Ziffer 5 der VKF-Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»).
Ein Blitzschutzsystem bedarf wenig Wartung. Vorschrift ist jedoch, es periodisch alle zehn Jahre durch eine ausgewiesene «Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF» (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) kontrollieren zu lassen.
Dies gilt für vorgeschriebene wie für freiwillige Systeme!
Für die Kontrolle an vorgeschriebenen Systemen beschäftigt die GVZ elf im Nebenamt tätige Blitzschutzaufseher. Jährlich nehmen sie rund 900 neu erstellte oder geänderte äussere Blitzschutzsysteme ab und führen an etwa 3'000 Systemen periodische Kontrollen durch.
Die Überprüfung an vorgeschriebenen Systemen ist für Eigentümerschaften kostenlos.
Bei freiwillig errichteten Anlagen sind Eigentümerinnen und Eigentümer in der Pflicht, selbst eine Fachperson zu engagieren und die Kosten zu tragen.
Weitere wichtige Informationen zu nachstehenden Themen erfahren Sie direkt bei der GVZ (Gebäudeversicherung Kanton Zürich)
Warum müssen auch freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme kontrolliert werden?
Auch wenn das Blitzschutzsystem an Ihrem Gebäude freiwillig ist, so gelten nach der Installation
des Blitzschutzsystems die gleichen Auflagen wie bei Gebäuden mit einer Blitzschutzpflicht.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie die Option haben, das Blitzschutzsystem auch
wieder rückzubauen.
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie sind Anlageeigentümer dafür verantwortlich, dass das
Blitzschutzsystem bestimmungsgemäss instandgehalten und jederzeit betriebsbereit ist.
(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
Der Kontrollzyklus wird auf der Website der GVZ und auf den Websites der Gemeinden im
betreffenden Jahr publiziert. Die Gemeinden sind jedoch für die Kontrollen nicht zuständig,
sondern nur für die Publikation.
Gibt es weitere wichtige Gründe für die Kontrollen?
Die Kontrollen finden nur alle 10 Jahre statt. Zwischenzeitlich durchgeführte Sanierungen,
Erweiterungen oder Nachrüstungen, z.B. Dachflächenfenster, Abstursicherungen etc.
müssen in das Blitzschutzsystem integriert werden. Sie werden aber teilweise einfach vergessen,
dies betrifft ebenfalls die Installation von Kollektoren auf dem Dach. Anlässlich der periodischen
Kontrollen können diese Fehler festgestellt werden.
Was kann an einem Blitzschutzsystem im Laufe der Jahre kaputt gehen?
Die Fangleitungen auf dem Dach, wie auch die Ableitungen an der Fassade, sind allen Witterungseinflüssen
ausgesetzt. Scheelasten, heftige Stürme und Hagelschlag belasten die mechanischen Verbindungen.
Auch die Korrosion, gerade von älteren Bauteilen oder Lötverbindungen, beanprucht die Bauteile des
Blitzschutzsystems.
Eines der drei Hauptbestandteile eines äusseren Blitzschutzsystems ist die Erdung. Die Erdung ist besonders
wichtig! Hier können Defekte entstehen, beispielsweise durch Baggerarbeiten, Erstellen neuer Zugangswege
/Plätze oder durch den Ersatz der alten metallischen Wasserzuleitung durch Kunststoffleitungen.
Schützen hohe Bäume oder ein Blitzschutzsystem auf einem benachbarten Dach auch mich?
Beides kann mit "Nein" beantwortet werden. Das alte Sprichwort «Buchen sollst Du suchen, Eichen soll man weichen»
trifft ebenso nicht zu. Bäume aller Art bieten weder einen Schutz für Mensch und Tier, noch für Gebäude.
Die Gewalt von Blitzen
in den Gewittermonaten Mai bis September finden ca. 95% aller Blitze des ganzen Jahres statt.
Die Energie eines Blitzes ist in weniger als einer Tausendstelsekunde wirksam. Dabei entstehen Stromstärken
von über 1 Million Volt und Temperaturen bis 30'000 Grad.
Blitzschutzsysteme an Gebäuden leiten bei einem Einschlag den Blitzstrom gefahrlos zur Erde ab.
Das vermeidet Brände und Gebäudeschäden und schützt die Personen im Gebäude.
Voraussetzung: das Blitzschutzsystem ist funktionstüchtig!